Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.